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Zivilsachen sind Rechtstreitigkeiten zwischen Bürgern und/oder Unternehmen. Die Verhandlungen sind in aller Regel öffentlich. Allerdings wird in den Verhandlungen in weitem Umfang auf die Schriftsätze der Parteienbezug genommen und daher häufig nicht alles mündlich nochmals angesprochen. Es ist deshalb für einen Zuhörer, der den Fall nicht kennt, nicht immer leicht nachzuvollziehen, worum es geht. Zeugen werden nur vernommen, wenn das zur Klärung strittiger Fragen notwendig ist.

Die Zivilkammern tagen meist dienstags uns donnerstags, in der Regel entweder im Saal 23 oder im Saal 26 (Amtsgerichtsgebäude, 1. OG). Öffentliche Verhandlungen sind durch eine Tagesordnung am Sitzungssaal gekennzeichnet. Auf der Tagesordnung sind auch die Namen der Parteien angegeben. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Namen und damit auch die Tagesordnungen nicht im Internet veröffentlicht.

Eine Terminsvorschau für Zivilsachen wird nicht angeboten, da es zu aufwändig wäre, für jedes Verfahren eine einigermaßen aussagekräftige Angabe zum Streitgegenstand zu machen. Vorbehalten bleibt es, gelegentlich auf einen besonders interessanten Fall hinzuweisen.

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